Compliance
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der
EU-Whistleblower-Richtlinie und soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen
Tätigkeit Informationen über Verstöße gem. § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden. Das Gesetz
verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen
und Behörden, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Für die Paradies GmbH wurde eine Interne Meldestelle eingerichtet. Folgende Meldekanäle stehen zur Verfügung, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden:
E-Mail: | meldestelle@paradies.de |
Post: |
Paradies GmbH Interne Meldestelle Rayener Straße 14 47506 Neukirchen-Vluyn |
Wichtiger Hinweis: Wir behandeln eingehende Meldungen vertraulich. Bitte geben Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme Ihren Namen und eine Kontaktmöglicheit an. Anonyme Meldungen werden nicht angenommen und folglich nicht bearbeitet!
Externe Meldestellen:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Justiz
FAQs
Was ist überhaupt Compliance?
Compliance bedeutet „Regeltreue“ und steht für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie
internen Richtlinien. Das dient dem Schutz des Unternehmens und aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Welche Hinweise kann ich melden? Welche Vorfälle soll ich melden? Was darf ich melden?
Es können Vorfälle gemeldet werden, die gegen anwendbare Gesetze oder interne
Regeln verstoßen, wie insbesondere Korruption, Bestechung (aktives Bestechen oder
sich bestechen lassen), Interessenkonflikte, betrügerische Handlungen, Missachtung
von Informationssicherheits-/ Datenschutzbestimmungen, sowie sozial oder ethisch
unvertretbares Verhalten. Sachverhalte, die keine der oben genannten Kategorien betreffen,
melden Sie bitte der zuständigen Stelle wie z.B. direkten Vorgesetzten, der kaufmännischen
Leitung, der Personalabteilung, der von der Organisation beauftragten Person oder dem
Betriebsrat.
Wie gebe ich einen Hinweis? Auf welchen Wegen kann ich Hinweise einreichen?
Mit dem Meldesystem können Mitarbeitende und Externe (wie bspw. Kunden)
Gesetzesverstöße vertraulich melden. Meldende Personen erreichen die Meldestelle über den
Link auf der Unternehmenswebseite.
Wie wird meine Identität gewahrt?
Zur Gewährleistung der Identität der Hinweisgeber haben auf das Emailpostfach der
Meldestelle nur die bestellten Personen Zugriff.
Was passiert nach Abgabe meiner Meldung?
Die EU-Richtlinie verpflichtet das Unternehmen den Meldenden über ergriffene oder geplante
Schritte zu informieren. Für die Untersuchung des Falls und die anschließende Information
der meldenden Person muss laut EU-Richtlinie eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden.
Besonders aufwendige Investigationen erlauben, je nach Fall, ein Ausdehnen dieses Zeitraums
auf 6 Monate.
Wie erhalte ich Informationen über den weiteren Verlauf und das Ergebnis?
Alle Meldungen werden durch die vom Unternehmen beauftragten Personen bearbeitet. Diese
entscheiden über das weitere Vorgehen und melden sich per Email zurück, falls Rückfragen
bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.
Ich habe Sorge, dass ich aufgrund einer Meldung Nachteile oder Repressalien erleide.
Inwiefern bin ich geschützt?
Wir behandeln eingehende Hinweise vertraulich. Außerdem dulden wir keine Repressalien
gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben und verantwortungsvoll mögliche Compliance-
Verstöße an uns berichten. Wenn wir einem Hinweis nachgehen, achten wir ebenfalls auf die
schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person(en). Anonyme Meldungen werden nicht
angenommen und folglich nicht bearbeitet!